Pflegegeld in Österreich: Stufen, Höhe & Antrag – der Ratgeber 2026
Wer bekommt Pflegegeld, wie hoch ist es in den sieben Stufen, wie läuft die Begutachtung ab – und was ändert sich beim Umzug ins Betreute Wohnen? Ein verständlicher Überblick für Wien.

Das Pflegegeld ist die wichtigste finanzielle Unterstützung für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf in Österreich. Es ist eine Bundesleistung, wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausbezahlt und soll pflegebedingte Mehraufwendungen zumindest teilweise abdecken. Trotzdem herrscht viel Unsicherheit: Wer hat Anspruch? Wie stellt man den Antrag? Und was passiert beim Umzug in eine Wohnform wie Betreutes Wohnen? Dieser Ratgeber fasst das Wichtigste zusammen.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch besteht, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung voraussichtlich mindestens sechs Monate lang ein ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf besteht. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der tatsächliche Zeitaufwand für Betreuung und Hilfe – gemessen in Stunden pro Monat. Ein weiterer Grundsatz: Das Pflegegeld ist einkommens- und vermögensunabhängig und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt.
Die sieben Pflegegeldstufen im Überblick
Die Einstufung richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden. Ab Stufe 5 kommen zusätzlich qualitative Kriterien dazu – etwa die Notwendigkeit dauernder Bereitschaft oder Anwesenheit einer Pflegeperson.
- Stufe 1: mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat.
- Stufe 2: mehr als 95 Stunden pro Monat.
- Stufe 3: mehr als 120 Stunden pro Monat.
- Stufe 4: mehr als 160 Stunden pro Monat.
- Stufe 5: mehr als 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand.
- Stufe 6: mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit nötig sind.
- Stufe 7: mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine mehr möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.
Die konkreten Beträge je Stufe werden jährlich valorisiert. Die aktuell gültigen Werte finden Sie auf oesterreich.gv.at oder erfahren Sie direkt bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
So läuft der Antrag ab
- Antrag formlos oder mit Formular bei der zuständigen Stelle einbringen – meist die PVA, bei Beamt:innen die jeweilige Pensionsstelle.
- Unterlagen beilegen: ärztliche Befunde, Medikamentenliste, Angaben zu bestehenden Hilfen (Heimhilfe, Angehörige, mobile Pflege).
- Begutachtung: eine Ärztin bzw. ein Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft kommt für die Einstufung nach Hause.
- Pflegetagebuch führen: notieren Sie zwei Wochen lang, wobei wie lange geholfen wird – das ist die beste Vorbereitung auf die Begutachtung.
- Bescheid abwarten. Bei zu niedriger Einstufung ist eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht innerhalb von drei Monaten möglich; eine neuerliche Antragstellung bei Verschlechterung ist jederzeit möglich.
Häufiger Fehler: Hilfebedarf wird untertrieben
Viele Menschen möchten bei der Begutachtung selbstständig wirken und schildern ihren Alltag besser, als er tatsächlich ist. Beschreiben Sie einen typischen schlechten Tag, nicht den besten. Nehmen Sie – wenn möglich – eine vertraute Person zum Termin dazu, die ergänzen kann, wo Unterstützung nötig ist.
Pflegegeld und Betreutes Wohnen
Ein weit verbreiteter Irrtum: Beim Umzug ins Betreute Wohnen falle das Pflegegeld weg. Das stimmt nicht. Im Betreuten Wohnen leben Sie in Ihrer eigenen Mietwohnung und nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung – das Pflegegeld läuft daher unverändert weiter und steht Ihnen zur freien Verwendung für Betreuung und Unterstützung zur Verfügung.
Bei cura domo können Sie das Pflegegeld zum Beispiel für stundenweise 1:1-Unterstützung im Alltag einsetzen – vom Begleiten zum Arzt über Hilfe im Haushalt bis zur Unterstützung bei der Körperpflege. Wie viel Unterstützung Sie in Anspruch nehmen, entscheiden Sie selbst.


